PAK ( Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe)




Handlungsanleitung von der Bauberufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (PDF)


Abbildung PAK-haltiger Klebstoff unter Parkettboden.


Ablaufschema zur Ermittlung der
PAK-Belastung, Auszug siehe Literatur.
(Zum Vergrößern bitte anklicken)

Kurzbeschreibung:

  • PAK - haltige Produkte wurden sowohl in baulichen als auch technischen Anlagen verwendet.
  • PAK-haltige Kleber ( schwarze Färbung) wurden bei Parkettböden bis ca. 1960 angewendet. Bei anderen PAK-Anwendungen kann der Verwendungszeitraum nicht eingegrenzt werden.

Bewertung und Ermittlung der PAK-Belastung

Für PAK gibt es keine eingeführte technische Baubestimmung. Der Stand der Technik wird definiert durch die PAK-Hinweise (Siehe Literatur) erarbeitet durch die Projektgruppe Schadstoffe der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU). Ermittlung der PAK-Belastung und Folgemaßnahmen siehe Abbildung 2


Arbeitsschutzrechtliche Beurteilung:

Sanierungsarbeiten dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen. Diese Arbeiten fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung.
Die Arbeiten sind gemäß der GefStoffV § 37 14 Tage vor Beginn der zuständigen Arbeitsschutzbehörde schriftlich anzuzeigen.


Wichtige Literatur:





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