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Pressemitteilung der Landshuter Zeitung im Oktober 2006

Gewerbeaufsicht wegen Asbestschutz unterwegs

Straubing/Landshut. (ta) "Asbest ist tödlich." Im Rahmen einer Europäischen Asbest-Arbeitsschutzkampagne überprüft auch das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern die Einhaltung der verbindlichen EU-Asbest-Richtlinie. Denn die Zahl der tödlich verlaufenden Berufserkrankungen aufgrund von Asbestexposition steigt immer noch an, obwohl jegliche Verwendung von Asbest in Deutschland bereits seit 1993 verboten ist.

Das niederbayerische Gewerbeaufsichtsamt überprüft im Rahmen der Europäischen Asbestkampagne die Einhaltung der europäischen Verbotsvorschriften. Ein besonderer Schwerpunkt gilt Arbeitsschutzmaßnahmen bei denjenigen Tätigkeiten, bei denen auch heute ein Kontakt mit Asbestfasern nicht auszuschließen ist. Überwiegend sind das Arbeiten bei der Sanierung und Beseitigung von Asbestprodukten aus Gebäuden Anlagen und Maschinen. Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gelten hohe Sicherheitsstandards, um eine Asbestexposition der Beschäftigten der Sanierungsfirmen zu vermeiden.

Weitere Informationen im Internet unter www.hvbg.de/d/asbest/euinfo/inforde.pdf, oder beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern, Tel 0871/808-01.


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