Asbest in Spachtelmassen an Leichtbautrennwänden

Risse, Fugen, Ecken sowie Wand- und Deckenanschlussbereiche sind Hauptanwendungen

Asbesthaltige Spachtelmassen an Gipskarton-/ Trockenbau- Wänden, Decken und Stützenverkleidung

Partielle Sanierung von asbesthaltigen Spachtelmassen vor Durchführung von allgemeinen Instandsetzungsmaßnahmen.
Wichtige Randbedingungen:
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- Wurden auch für asbestfreie Trennwände (Gipskarton) und Putz- oder Mauerrisse verwendet.
- Verwendung von asbesthaltigen Spachtelmassen bis ca. 1986
- Gemäß TRGS 519 ist das Beschädigen von Asbestprodukten verboten, das gilt auch für das Anbringen von Nägeln und für das Bohren.
- Die Gefahrstoffverordnung definiert ein Asbestprodukt ab 0,1 Gewichts%, eine Umrechnung ergibt für asbesthaltige Spachtelmassen eine Überschreitung des Massenwertes.
- Asbesthaltige Spachtelmassen sind gemäß den Erläuterungen der Asbestrichtlinie als schwach gebundenes Produkt einzustufen.
- Die Beurteilung der Sanierungsdringlichkeit hat über das Bewertungsformblatt der Asbestrichtlinien zu erfolgen.
- Zu ermitteln sind Spachtelmassenanwendungen an Plattenstößen, Rissen, Wandanschlüssen und Ausgleichsflächen.
- Asbesthaltige Spachtelmassen dürfen nur gemäß TRGS 519 bearbeitet werden (gilt auch für Bohrungen etc.)
- Die Arbeiten sind gemäß Gefahrstoffverordnung anzeigepflichtig und dürfen nur von sachkundigen, zugelassen Unternehmen ausgeführt werden.
- Die Arbeiten können nicht als Arbeiten mit geringer Exposition eingestuft werden.
- Asbestrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung der Bundesländer
- Erläuterungen zu den Asbestrichtlinien (Einstufung von Spachtelmassen)
