Asbesthaltiger Buntsteinputz




Typische Buntsteinputzanwendung auf einem Betonfertigteil in einem Flurbereich


Buntsteinputzanwendung im Sanitärbereich einer Turnhalle


Buntsteinputz in einem Treppenhaus (überstrichen)


Vergrößerung

Kurzbeschreibung:
  • Vorkommen überwiegend in Treppenhäusern und Turnhallen oft in Verbindung mit Betonfertigteilbauweise
  • Geringe Asbestanteile die nicht unbedingt homogen verteilt sind, daher mehrere Materialproben erforderlich
  • Kann auch mit anderen Schadstoffen z.B. PCB kontaminiert sein

Baurechtliche Beurteilung:

Fällt im intakten eingebauten Zustand nicht unter die Asbestrichtlinie, da die Dichte ca. 1.700 kg/m³ beträgt. Es ist keine Bewertung gemäß der Asbestrichtlinie vorgesehen.
Eine grundsätzliche Sanierungsnotwendigkeit besteht nicht, jedoch ist der Umgang mit asbesthaltigen Materialien (>0,1%) gemäß der Gefahrstoffverordnung verboten; d.h. z.B. kein Anbohren der Flächen erlaubt.

Arbeitsschutzrechtliche Beurteilung:

Im Sanierungsfall müssen die Arbeiten als umfangreiche Arbeiten gemäß TRGS 519 14.1 eingeordnet werden. Der Grund ist in der Konsistenz des Putzes zu sehen, der sich bei Bearbeitung wie ein schwachgebundenes Produkt verhält.

Wichtige Literatur:

Wichtige Links:




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