TRGS 519, Anlage 3 (Fortbildungslehrgang):
Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten



Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 (Anlage 5) Verlängerung der Sachkunde Anlage 3.

Nach der neuen TRGS 519 Fassung Januar 2014 gelten die Sachkundenachweise nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren. Die Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Um die Geltungsdauer zu verlängern, sollten Sie innerhalb der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang gemäß Anlage 5 TRGS 519 besuchen.

In unserem Lehrgang sind neben den vorgeschriebenen Mindestanforderungen gem. Anlage 5 der TRGS 519 auch die aktuellen Neuerungen aus der Fassung 2014 enthalten.

Hinweis: Der Fortbildungslehrgang bezieht sich auf die bestehende Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3


Auszüge aus Gesamtvortrag:



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