Asbest

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Inhalt:

1. Grundsätzliches zum Thema Asbest

1.1 Was ist Asbest?

1.2 Warum gefährdet Asbestfaserstaub die Gesundheit?

2. Asbestsanierung

2.1 Welche Aufgaben übernimmt IGUTEC ?

2.2 Informations- und Angebotsphase

2.3 Objektbegehung

2.4 Material- und Staubanalysen

2.4.1 Analyse von Materialproben

2.4.2 Staubanalyse

2.5 Meßtechnische Überprüfung der Raumluft

2.6 Arbeitsplatzmessungen

3. Planung und Betreuung von Asbestsanierungsarbeiten

3.1 Umfang der Leistungen

4. Wann ist eine Sanierung erforderlich

4.1 Möglichkeiten der Sanierung

4.1.1 Entfernen

4.1.2 Verfestigen und Beschichten

4.1.3 Räumliche Trennung

4.2 Pflichten des Gebäudeeigentümers

Literatur

 

1. Grundsätzliches zum Thema Asbest

1.1 Was ist Asbest?

Der Begriff Asbest stammt aus dem Griechischen und ist der Oberbegriff für eine Gruppe natürlicher silikatischer Minerale. Besonders charakteristisch für diese Minerale ist ihre feinfasrige Struktur. Jede einzelne mit dem Auge sichtbare Faser besteht ihrerseits aus tausenden feiner Fibrillen. Asbest kann deshalb auch versponnen oder verwoben werden.

Asbest weist eine Reihe höchst begehrter physikalischer und chemischer Eigenschaften auf. Die wichtigsten dieser Eigenschaften sind:

Deshalb wurde Asbest in sehr vielen Produkten, u.a. häufig im Bauwesen, verwendet.

Je nach Vorkommen, Struktur, chemischen und physikalischen Eigenschaften unterscheidet man zwischen Serpentinasbest und Amphibolasbest. In asbesthaltigen Produkten, speziell in Bauprodukten, wurde über-wiegend der Serpentinasbest "Chrysotil" (auch "Weißasbest") verwendet, seltener die wesentlich teureren Arten Amphibolasbest "Krokydolith" (Blauasbest), "Amosit" (Braunasbest) und "Aktinolith" u.a.

Charakteristisch für Weißasbest ist die leichte Zerfaserbarkeit, für Blauasbest die leichte Längsspaltbarkeit zu feinsten Fasern. Diese können eingeatmet werden, man spricht daher von "atembaren" Fasern. Einmal freigesetzte Fasern neigen dabei zu weiterer Spaltung.

Warum wurde Asbest überhaupt verwendet ?

Aufgrund seiner günstigen bautechnischen Eigenschaften wurde Asbest in Baustoffen, Bauteilen und haustechnischen Einrichtungen verwendet. Man unterscheidet bei diesen asbesthaltigen Bauprodukten im wesentlichen zwei Produkte:

Asbestzementprodukte weisen einen relativ geringen Asbestanteil auf, die Asbestfasern werden durch Zement weitgehend gebunden. Daher setzen diese Produkte in eingebautem Zustand nur geringe Mengen an Asbestfasern frei.

Spritzasbest und ähnliche Asbestprodukte können jedoch aufgrund der schwachen Bindung des Asbestes Faserstaub an die Raumluft abgeben. Schwach gebundene Asbestprodukte wurden in Gebäuden u.a. für folgende Zwecke eingesetzt:

Diese Produkte finden sich in Gebäuden in Form von

Asbest und asbesthaltige Produkte mit schwacher Bindung (z.B. Spritzasbest) können unter mechanischer Beanspruchung, durch klimatische Einflüsse oder einfach aufgrund von Alterung (z.B. Zersetzen der Bindung) ständig oder stoßweise Asbestfaserstaub an die Umgebungsluft abgeben.

1.2 Warum gefährdet Asbestfaserstaub die Gesundheit?

Das Einatmen dieser feinsten, mit dem Auge nicht sichtbaren Asbestfasern kann zu schweren Lungen- und Krebserkrankungen führen. Das Risiko einer Erkrankung nimmt mit dem Grad der Exposition, also mit der mittleren Langzeitbelastung und deren Einwirkdauer, zu. Untersuchungen zeigten, daß selbst kurzzeitige Spitzenbelastungen ein erhebliches Risiko darstellen. Außerdem wurde festgestellt, daß Erkrankungen häufig erst 10 bis 40 Jahre nach der ersten Exposition auftreten, d.h. Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet.

Der Zusammenhang zwischen Asbeststaubbelastung und Krebserkrankungen wurde erst in den sechziger Jahren wissenschaftlich bewiesen. Mittlerweile ist das Gefahrenpotential, das von Asbest bzw. von Asbestfaserstaub ausgeht, unumstritten. Daher wurden von den zuständigen Behörden "Technische Richt-Konzentrationen", sogenannte TRK-Werte, festgelegt. Die Einhaltung dieser Werte ist durch die Gesetzgebung zwingend und unterliegt der Überwachung durch die dafür zuständigen Behörden. Eine Gesundheitsgefährdung ist allerdings auch bei Einhaltung der TRK-Werte nicht auszuschließen, da sich kein zuverlässiger Schwellwert angeben läßt, unter dem mit Sicherheit keine Erkrankungen mehr auftreten. Amerikanischen Untersuchungen zufolge sollen bis zu 20% aller Krebserkrankungen auf Asbest zurückzuführen sein.

 

2. Asbestsanierung

2.1 Welche Aufgaben übernimmt IGUTEC ?

Gebäudeuntersuchungen zur Ermittlung asbesthaltiger Baustoffe durch die IGUTEC

Das folgende Schema zeigt den generellen Ablauf bei der Erfassung von asbesthaltigen Stoffen in Gebäuden durch die IGUTEC:

 

                                  

Dieser Ablauf läßt sich in folgende Phasen unterteilen:

 

2.2 Informations- und Angebotsphase

In dieser Phase werden alle gebäudespezifischen Daten und Informationen des zu untersuchenden Gebäudes gesammelt. Dies umfaßt im Einzelnen:

Nach Auswertung dieser Daten und Informationen wird ein, den spezifischen Anforderungen des Gebäudes entsprechendes Angebot bezüglich einer Asbesterhebung erstellt.


2.3 Objektbegehung

Nach Auftragserteilung und nach Durchführung der entsprechenden Planungsarbeiten wird das Objekt systematisch untersucht. Diese Untersuchung beinhaltet folgende Grundleistungen:

- Feststellen der raumspezifischen Daten
- Entnahme von Materialproben (unter Berücksichtigung aller sicherheitstechnischer Aspekte)
- Schriftliche Erfaßung aller Fundstellen
- Festhalten von asbesthaltigen Bauteilen in einer Bilddokumentation
- Örtliche Kennzeichnung aller Fundstellen gemäß TRGS 519
- Massen- bzw. Volumenermittlung von kontaminierten Bauteilen
- Feststellen, ob evtl. Nachbarbereiche kontaminiert sind
- das Öffnen von Zwischenböden, Zwischendecken, Schächten und Verkleidungen zur Untersuchung von nicht direkt
  zugänglichen Bereichen durch die IGUTEC

 

 

2.4 Material- und Staubanalysen

Die im Verlaufe der Begehung entnommenen Staub- und Materialproben können in den hauseigenen Labors analysiert werden. Dabei werden sowohl bei der Probennahme vor Ort als auch bei der Probenaufbereitung im Labor alle einschlägigen Sicherheitsregeln berücksichtigt. Die Analysenergebnisse bilden die Grundlage für die Bewertung eines Bauteiles. Dazu werden Angaben über die Asbestart (qualitative Analyse) und Asbestgehalt (quantitative Analyse) benötigt.

2.4.1 Analyse von Materialproben

Der Nachweis von Asbest in Materialien kann qualitativ erfolgen durch

Die Identifizierung in Verbindung mit der quantitativen Bestimmung des Asbestmassenanteiles ermöglicht

Zweckmäßigerweise wird, wenn möglich die kostengünstigere Methode nach Punkt (1) oder die quantitative Methode nach Punkt (3) angewendet. Die Methode nach Punkt (2) ermöglicht neben dem Asbestnachweis auch eine Beschreibung der Elementzusammensetzung der Materialprobe.

2.4.2 Staubanalyse

Die Staubprobennahme dient zur Überprüfung der an eine Fundstelle angrenzenden Bereiche. Die qualitative Analyse mittels

ermöglicht grundsätzlich nur die Feststellung, ob sich Asbestfasern im Staub befinden oder nicht.

Eine quantitative Analyse mittels

ermöglicht eine näherungsweise Aussage über die vorhandenen, bzw. die zu erwartenden Asbestfaserkonzentrationen. Alle Analysenergebnisse werden protokolliert und im Prüfbericht mit aufgeführt.

Die Anzahl der während der Objektbegehung zu entnehmenden Material- und Staubproben wird in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.

 

2.5 Meßtechnische Überprüfung der Raumluft

Die Messungen der Asbestfaserkonzentration in der Innenraumluft erfolgen nach den VDI Bestimmungen 3492 und werden eingesetzt zu

Die Ergebnisse dieser Messungen werden in einem Bericht zusammengefaßt und dem Auftraggeber übergeben.

 

2.6 Arbeitsplatzmessungen

Arbeitsplatzmessungen werden nach dem rasterelektronen-mikroskopischen Verfahren nach Vorschrift ZH1/ 120.46 des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften durchgeführt. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Gefahrstoffverordnung, sowie die daraus abgeleiteten Technischen Regeln für Gefahrstoffe.

Die Ergebnisse dieser Messungen werden in einem Bericht zusammengefasst und dem Auftraggeber übergeben.

 

3. Planung und Betreuung von Asbestsanierungsarbeiten

Neben der Grundlagenermittlung (Objektbegehung, Erstellung von Gutachten) bietet die IGUTEC auch alle weiteren im Zusammenhang mit Asbestsanierungsarbeiten erforderlichen Ingenieurleistungen an. Diese können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn nach Abschluß der Grundlagenermittlung eine erneute Vergabe der Leistungen stattfinden sollte.

3.1 Umfang der Leistungen

Es werden im Einzelnen folgende weitere Leistungen angeboten:

Grundlagenermittlung

Planung der Asbestentsorgung

Vorbereiten der Vergabele


Objektüberwachung (Bauüberwachung)


Instandhaltungsmaßnahmen

Objektbetreuung und Dokumentation

Erfolgskontrolle durch Abschlußmessungen

 

4. Wann ist eine Sanierung erforderlich?

Nach [1] sind - aufgrund der in 1.2 beschriebenen Gesundheitsgefahren - Verwendungen von schwach gebundenen Asbestprodukten in Innenräumen in jedem Fall zu sanieren. Lediglich der Zeitpunkt der Arbeiten kann, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen, variiert werden.

Entgegen der verbreiteten Meinung kann nur durch Messung der Faserkonzentration in der Raumluft keine eindeutige Aussage über die konkrete Gesundheitsgefährdung getroffen werden. Dies liegt daran, daß Messungen immer einen momentanen Zustand wiedergeben, unvorhersehbare Schwankungen der Faserkonzentration, z.B. durch Luftbewegungen oder andere Aktivitäten im Raum, können dabei nicht oder nur sehr ungenau erfaßt und berücksichtigt werden. Die Messung der Asbestfaserkonzentration in Innenräumen kann vor der Sanierung allenfalls dazu benutzt werden, das Fehlen oder das Vorhandensein momentan hoher Asbestfaserkonzentrationen im Gebäude nachzuweisen und damit zusätzliche Hinweise zur Dringlichkeit einer Sanierung zu geben.

Die Entscheidung über die Sanierungsbedürftigkeit eines Asbestproduktes erfolgt mit Hilfe eines Bewertungsschemas, das von den zuständigen Länderministerien herausgegeben wird, und welches die möglichen Asbestfaserfreisetzungen eines Produktes berücksichtigt.

Die Bewertung erfolgt dabei aufgrund folgender Kriterien:


Jedem Kriterium werden Bewertungspunkte zugeordnet, aus der Summe der Bewertungspunkte läßt sich dann die Dringlichkeit der Sanierung ableiten. Man unterscheidet dabei die drei Stufen "dringend erforderlich", "mittelfristig erforderlich" und "langfristig erforderlich".

 

4.1 Möglichkeiten der Sanierung

Für eine dauerhafte Sanierung bieten sich im wesentlichen folgende Verfahren an:


4.1.1 Entfernen

Bei dieser Methode wird das Asbestprodukt in vorgenäßtem Zustand vom Untergrund abgelöst und abgesaugt oder von Hand in geeignete Behälter verpackt.

Da bei Anwendung dieser Methode mit einer erheblichen Staubentwicklung gerechnet werden muß, ist auf eine sorgfältige und dichte Abschottung des Arbeitsbereiches und ausreichende technische und personelle Arbeitsschutzmaßnahmen zu achten. Art und Umfang der Schutzmaßnahmen sind nach den "Sicherheits-regeln für das Entfernen von Asbest" der Berufsgenossenschaften festzulegen.

Nach der Ablösung des Asbestproduktes vom Untergrund bleiben je nach Art und Beschaffenheit des Untergrundes auch bei sorgfältigster Arbeit in der Regel noch Faserreste zurück. Diese sind faserdicht, z.B. durch Farbanstrich, einzubinden.

Falls erforderlich, sind nach der Sanierung die ursprünglichen Funktionen des Asbestproduktes (Brand-, Hitze-, Schall- und Wärmeschutz) durch ergänzende Maßnahmen wiederherzustellen.

4.1.2 Verfestigen und Beschichten

Bei dieser Methode wird zur Verfestigung des Asbestproduktes flüssiger Kunststoff im sogenannten Airless-Spritzverfahren aufgebracht. Der Kunststoff soll möglichst tief eindringen, um nach seiner Erhärtung eine möglichst tiefgehende Verfestigung zu erzeugen. Das verfestigte Material bildet einen tragfähigen Untergrund für eine Deckbeschichtung. Diese besteht entweder aus Kunststoff, aus Kalk- oder Zementmörtel oder aus Dämmputz und soll eine Faserfreisetzung aus dem Untergrund an die Raumluft verhindern.

4.1.3 Räumliche Trennung

Bei diesem Verfahren wird mit Hilfe zusätzliche Bauteile eine staubdichte räumliche Trennung zwischen Asbestprodukt und Raum geschaffen. Dabei ist darauf zu achten, daß alle Anschlüsse und Fugen dauerhaft dicht bleiben. Außerdem darf das Asbestprodukt bei diesen Arbeiten nicht beschädigt werden.

Nach Anwendung aller Methoden sind vor der Freigabe der Räume eine Feinreinigung, nach Sanierungsarbeiten geringeren Umfanges außerdem eine wirksame Belüftung und nach Sanierungsarbeiten größeren Umfanges zusätzliche Messungen der Asbestfaserkonzentration erforderlich. Nach Anwendung der Methoden 2 und 3 ist zudem eine Kennzeichnung der asbesthaltigen Bauteile erforderlich.

Bei der Auswahl der optimalen Sanierungsmethode sind die Dringlichkeit der Sanierung, der bautechnische Zustand, sowie die eventuelle Änderung der bauphysikalischen Eigenschaften zu berücksichtigen.

Der Erfolg einer Sanierung wird durch Messung der Asbestfaserkonzentration nachgewiesen. Der Wert der Faserkonzentration muß unter einem bestimmten Grenzwert liegen, andernfalls sind Nacharbeiten erforderlich. Im Anschluß daran sind erneut Kontrollmessungen durchzuführen.

4.2 Pflichten des Gebäudeeigentümers

Nach den Landesbauordnungen ist der Gebäudeeigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand seiner baulichen Anlage verantwortlich. In Bezug auf Asbest ist er deshalb verpflichtet festzustellen, ob schwach gebundene Asbestprodukte in einem Gebäude vorhanden sind. Falls erforderlich, muß der Eigentümer folgende weitere Schritte einleiten:

Bei der Durchführung einer Sanierung sind u.a. folgende Vorschriften und Gesetze zu beachten:

Die Aufzählung der rechtlichen Regelungen erfolgt hier nur stichpunktartig, um die Komplexität der rechtlichen Seite des Themas aufzuzeigen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß

Zu allen in diesem Schreiben aufgeführten Leistungsbereichen wurden von der IGUTEC Vertragsmuster ausgearbeitet, die in Anlehnung an die HOAI den speziellen Gegebenheiten der Asbestentsorgung Rechnung tragen.

 

Literatur

 

[1] Batelle Institut e.V., Frankfurt: Analyse der Asbestindustrie. Umweltbundesamt, Berlin 1978, Erich Schmidt Verlag

[2] Institut für Bautechnik: Spritzasbest und ähnliche Bauprodukte, Berlin, 1986

[3] Staatsministerien der Länder: Asbestrichtlinien. Mai 1989

[4] Schumm, H.-P.: Sanierung asbesthaltiger Bauteile. Bundesanstalt für Arbeitsschutz, Dortmund 1987

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