Abbruch Planung
Gebäudeerkundung im Rahmen der Abbruchplanung: lose gelagerte Leuchtstoffröhren
Gebäudeerkundung im Rahmen der Abbruchplanung: lose gelagerte KMF-Isolierung
Gebäudeerkundung im Rahmen der Abbruchplanung: KMF- Isolierung und asbesthaltige Lüftungskanäle im Zwischendeckenbereich
Gebäudeerkundung im Rahmender Abbruchplanung:Bohrkernentnahme (Estrich links und Beton rechts)
Kurzbeschreibung:
Abbruchplanung auf Grundlage von Bestandsplänen incl. Analyseergebnissen der Gebäudebegehung mit Materialbeprobung durchführen
Baurechtliche Beurteilung:
Bei der Änderung / Abbruch von baulichen Anlagen ist aufgrund der Länderbauordnungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht zu gefährden.
Arbeitsschutzrechtliche Beurteilung:
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Abbruchplanung auf Grundlage von Bestandsplänen incl. Analyseergebnissen der Gebäudebegehung mit Materialbeprobung durchführen
Baurechtliche Beurteilung:
Bei der Änderung / Abbruch von baulichen Anlagen ist aufgrund der Länderbauordnungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht zu gefährden.
Arbeitsschutzrechtliche Beurteilung:
- Entfernung schadstoffhaltiger Produkte unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 519, TRGS 521, TRGS 505 u.a. vor Abbruch
- Ausführende Firmen nach Sachkunde- und Zulassungskriterien der GefStoffV einsetzen
- Aufgrund KrW-/AbfG, LAGA, TaSi sind Abfälle best möglich zu trennen und bevorzugt der Wiederverwertung zuzuführen.
- Anhand von Deklarationsanalysen der Baustoffe ist der Entsorgungsweg (Beseitigung oder Verwertung) festzulegen.
- Vorschriften für das Verpacken und Kennzeichnen und Entsorgen schadstoffhaltiger Abfälle wie Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle, Transportgenehmigungs-Verordnung, Nachweisverordnung und Europäische Abfallkatalog-Verordnung sind zwingend einzuhalten.
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